1. Allgemeines
1.1. Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Rechtsgeschäfte zwischen der ELOS GmbH & Co. KG (nachfolgend „ELOS“ genannt) und ihren Vertragspartnern (nachstehend „Kunde“ bzw. „Kunden“ genannt), unter der Voraussetzung, dass der Käufer Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
1.2. Mit Erteilung eines mündlichen, fernmündlichen, schriftlichen oder elektronischen Auftrages gelten diese AGB als vereinbart. Sämtliche Angebote, Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser AGB, welche auch dann Geltung finden, wenn diese nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
1.3. Entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn, es erfolgt eine ausdrückliche schriftliche Bestätigung einer anderen Regelung. Unsere AGB gelten überdies auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführen.
1.4. Die ELOS behält sich vor, ihre AGB jederzeit zu ändern und anzupassen. Maßgebend ist die jeweils bei Auftragserteilung gültige Fassung.
2. Angebot und Auftragsannahme
2.1. Angebote über Warenlieferungen der ELOS sind stets freibleibend und behalten ihre Gültigkeit, soweit nicht anders vereinbart, für einen Zeitraum von längstens 30 Tagen. Die Frist beginnt mit dem Datum des Angebots.
2.2. Eine Bestellung des Kunden gilt als verbindliches Angebot zum Vertragsschluss. Der Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung der ELOS oder durch Erfüllung konkludent zustande.
3. Verschlechterung wirtschaftliche Verhältnisse
3.1. Der Kunde ist verpflichtet, die ELOS über Änderungen in seiner Rechtsform, eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Situation und insbesondere über die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens unverzüglich zu unterrichten.
3.2. Wenn der ELOS Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden infrage stellen, insbesondere dieser seine Zahlungen einstellt, so ist die ELOS berechtigt, die Erfüllung eines bereits bestätigten Auftrags, einer längerfristigen Liefervereinbarung oder anderweitig vereinbarte Lieferungen zu verweigern. Dies gilt nicht, sollte der Kunde in diesen Fällen unverzüglich Vorauskasse leisten oder andere werthaltige Sicherheitsleistungen anbieten.
4. Preisstellung
4.1. Alle Preise verstehen sich, soweit von den Parteien nichts anderes vereinbart wurde, ab Lager pro Verpackungseinheit zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer sowie gegebenenfalls anfallender Verpackungs- und Versandkosten.
4.2. Die Berechnung erfolgt zu den Preisen gemäß der am Tage der Auslieferung gültigen Preisliste, sofern nicht bei Vertragsabschluss ein anderer Preis vereinbart worden ist.
5. Zurückbehaltungsrechte
5.1. Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur für den Fall zu, dass sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist, und sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
5.2. Für den Fall, dass unbestrittene Mängel im Rahmen der Lieferung auftreten, bleiben die Gegenrechte des Kunden unberührt.
6. Versand / Lieferfrist
6.1. Mit der Übergabe der Ware an einen Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch bei Verlassen des Lagers oder bei Streckengeschäften des Lieferwerks, geht die Gefahr bei allen Geschäften, auch bei Frei-Haus-Lieferungen, auf den Kunden über.
6.2. Die ELOS ist nach Absprache mit dem Kunden zu Teillieferungen berechtigt. Wird bei Abrufaufträgen die Ware nicht termingerecht abgerufen, so ist die ELOS nach Verstreichen einer Nachfrist von 10 Werktagen berechtigt, die Waren als geliefert zu betrachten und dem Kunden zu berechnen.
6.3. Europaletten werden dem Kunden nur im Tausch zur Verfügung gestellt. Sollten keine oder nicht genügend Paletten ausgetauscht werden können, ist die ELOS berechtigt, den nominellen Wert der nicht zurückerhaltenen Paletten dem Kunden in Rechnung zu stellen.
6.4. Eine eventuelle Lieferfrist wird individuell vereinbart bzw. von ELOS bei Annahme der Bestellung angegeben.
6.5. Für den Fall, dass ELOS vertraglich vereinbarte Lieferfristen aus Gründen, die ELOS nicht zu vertreten hat, nicht einhalten kann, hat ELOS den Kunden über diesen Umstand unverzüglich zu informieren und parallel die voraussichtliche bzw. neue Lieferfrist mitzuteilen. Sofern eine verspätete Lieferung aufgrund von Nichtverfügbarkeit der Leistung auch innerhalb der neu bekanntgegebenen Lieferfrist nicht erfolgen kann, ist ELOS berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Kunden (in Form der Kaufpreiszahlung) ist unverzüglich zu erstatten. Die Nichtverfügbarkeit der Leistung ist insbesondere dann gegeben, wenn eine nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch unseren Zulieferer stattgefunden hat, der Hersteller die Produktion der bestellten Ware eingestellt hat, bei Lieferengpässen oder Betriebsstörungen des Herstellers oder wenn sonstige Störungen in der Lieferkette (beispielsweise aufgrund von höherer Gewalt) gegeben sind.
6.6. Die ELOS ist überdies zum Rücktritt von einer vereinbarten Lieferung berechtigt, wenn die Behinderung länger als 60 Tage andauert oder bereits vor Ablauf dieser Frist feststeht, dass die Lieferung der bestellten Ware aufgrund obiger Umstände unmöglich ist.
6.7. Ob ein Lieferverzug von ELOS gegeben ist, bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Voraussetzung für einen Lieferverzug ist jedoch eine Mahnung von Seiten des Kunden.
7. Haftung für Mängel
7.1. Der Kunde hat die gelieferten Waren unverzüglich nach Erhalt auf Menge, Beschaffenheit und zugesicherte Eigenschaften zu untersuchen. Eine Beanstandung hat unverzüglich schriftlich zu erfolgen, sofern sich im Rahmen der Lieferung, der Untersuchung oder zu einem späteren Zeitpunkt ein Mangel zeigt. Für den Fall, dass der Käufer seine Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Untersuchung und/oder Mängelzeige versäumt oder nicht wahrnimmt, ist eine Haftung für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen.
7.2. Bei berechtigter unverzüglicher Mängelrüge kann nach Wahl der ELOS der Mangel beseitigt oder ein mangelfreies Produkt geliefert werden. Bei endgültigem Fehlschlagen der Nacherfüllung kann der Kunde den Kaufpreis mindern oder nach Setzung und erfolglosem Ablauf einer angemessenen Frist vom Kaufvertrag zurücktreten. Liegen nur geringfügige Abweichungen vor, die die Funktion des Produktes nicht beeinträchtigen, steht dem Käufer nur Minderung zu.
7.3. Für die zu leistende Nacherfüllung hat der Kunde ELOS die notwendige Zeit und Gelegenheit einzuräumen. Insbesondere hat der Kunde Elos die Sache, für welche er einen Mangel geltend gemacht hat, zu Prüfungszwecken zu übergeben. Für den Fall, dass ELOS eine Nachlieferung einer mangelfreien Sache durchführt, hat der Kunde die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben. Einen Rückgabeanspruch steht dem Kunden jedoch nicht zu.
7.4. Aufwendungen im Zusammenhang mit der Nacherfüllung können nur dann übernommen werden, soweit diese durch Verschulden der ELOS zu vertreten sind. Dabei hat der Kunde der ELOS die Möglichkeit einzuräumen, sich von dem Mangel der beanstandeten Ware zu überzeugen. Versäumt der Kunde die ELOS von der beanstandeten Ware zu unterrichten und ihr die Möglichkeit der Inaugenscheinnahme zu gewähren, kann er sich nicht auf diesen Mangel berufen.
7.5. Weitere Ansprüche sind grundsätzlich ausgeschlossen, es sei denn das Schaden verursachende Verhalten, für das die ELOS verantwortlich ist, ist grob fahrlässig oder vorsätzlich oder es geht um die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Dies gilt insbesondere für Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht an der Ware selbst entstanden sind (Mangelfolgeschäden).
7.6. Im Falle schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung, außer bei Vorsatz und grobem Verschulden auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertraut und vertrauen darf.
8. Eigentumsvorbehalt
8.1. Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Abdeckung aller aus der Geschäftsverbindung entstandenen gegenwärtigen und künftigen Forderungen das Eigentum der ELOS.
8.2. Der Kunde wird alle ihm gelieferten Waren seinerseits nur unter Eigentumsvorbehalt an Dritte weiterveräußern und tritt im Voraus seine ihm hierdurch entstehenden Forderungen in Höhe der bei der ELOS geführten offenen Posten an die ELOS ab. Die ELOS nimmt die Abtretung bereits jetzt an.
8.3. Der Kunde hat sämtliche unter Eigentumsvorbehalt stehende Waren pfleglich zu behandeln und auf seine Kosten gegen Diebstahl, Feuer- und Wasserschäden zum Neuwert zu versichern. Im gegebenen Fall tritt er die Versicherungsrechte an die ELOS ab, die die Abtretung annimmt.
9. Zahlung und Zahlungsbedingungen
9.1. Soweit nichts anderes vereinbart, sind alle Rechnungen fällig und zahlbar innerhalb einer Frist von 10 Tagen ab dem Rechnungsdatum.
9.2. Die Zahlung hat innerhalb dieser Frist so zu erfolgen, dass der für den Rechnungsausgleich erforderliche Betrag spätestens am Fälligkeitstermin auf einem Konto der ELOS eingegangen ist.
9.3. Schecks, Wechsel und andere vergleichbare Zahlungsmittel werden nach Vereinbarung angenommen, jedoch erst nach Einlösung als Zahlung akzeptiert. Eventuelle mit der Einlösung in Zusammenhang stehende Bankspesen oder Bearbeitungsgebühren gehen zu Lasten des Kunden.
9.4. Bei Rücklastschriften, die der Kunde zu vertreten hat, wird die ELOS ermächtigt, die Lastschrift für die fällige Zahlungsverpflichtung ein weiteres Mal einzureichen. Der Kunde ist verpflichtet, die durch die Rücklastschrift entstehenden Kosten zu zahlen. Die Kosten werden pauschal mit €10,00 berechnet und mit der gleichen oder einer weiteren Lastschrift eingezogen.
9.5. Befindet sich der Kunde im Zahlungsverzug, ist die ELOS berechtigt, dem Kunden neben den ab der zweiten Mahnung fälligen Verwaltungskosten i.H.v. € 40,00 zusätzlich Verzugszinsen von 9% über dem Basiszinssatz zu berechnen.
10. Verjährung
10.1. Die Allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche, welche aus Sach- oder Rechtsmängeln resultieren, beträgt abweichend von § 438 Absatz 1 Nr. 3 BGB ein Jahr ab Ablieferung.
10.2. Die vorstehende Verjährungsfrist des Kaufrechts findet auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Kunden Anwendung, die auf einem Mangel der Ware beruhen, es sei denn, dass die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung gemäß der §§ 195, 199 BGB im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen würde.
10.3. Schadensersatzansprüche des Kunden sowie solche nach dem Produkthaftungsgesetz verjähren ausschließlich nach den gesetzlichen Verjährungsfristen.
11. Erfüllungsort, Gerichtsstand und Schlussbestimmungen
11.1. Erfüllungsort für die Zahlungsansprüche ist der Firmensitz der ELOS.
11.2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis mit dem Kunden ist das am Sitz der ELOS zuständige Gericht, sofern es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann oder eine juristische Person handelt.
11.3. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
11.4. Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit zu einem späteren Zeitpunkt verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine andere angemessene Regelung gelten, welche wirtschaftlich der ursprünglichen Regelung am nächsten kommt.
Stand: 07. November 2025
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